für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Rechte und Pflichten des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.VerfügungsrechtEr ist berechtigt, über Nachlassgegenstände zu verfügen, soweit dies zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist; dazu hat er die Gläubiger zu ermitteln. Der Nachlassverwalter hat den Nachlass, soweit dieser seiner Verwaltung unterliegt, in Besitz zu nehmen und bei Gericht ein Nachlassverzeichnis einzureichen, das ihm der Erbe vorzulegen hat.HaftungDer Nachlassverwalter haftet dem Erben für schuldhafte Pflichtverletzungen. Er ist aber auch den Nachlassgläubigern verantwortlich, sofern er seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwaltung schuldhaft verletzt und einem Gläubiger daraus ein Schaden entsteht.Der Nachlassverwalter führt sein Amt eigenverantwortlich und unabhängig, unterliegt aber der gerichtlichen Kontrolle des Nachlassgerichts. Er bedarf für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. für die Verfügung über ein Grundstück) der Genehmigung des Nachlassgerichts. Für die Führung seines Amtes erhält er eine angemessene Vergütung. Stellt der Nachlassverwalter fest, dass der Nachlass überschuldet ist oder Überschuldung droht, hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet die Nachlassverwaltung. Herausgabe des Nachlasses an den ErbenNach Berichtigung aller bekannten Nachlassforderungen hat der Nachlassverwalter den Nachlassrest an den Erben herauszugeben. Die Nachlassverwaltung wird aufgehoben. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende