für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Überschuldung des Nachlasses durch Vermächtnisse und Auflagen
Wenn der Nachlass durch Vermächtnisse oder Auflagen überschuldet ist, stellt das Gesetz dem Erben eine andere Möglichkeit als das Nachlassinsolvenzverfahren zur Verfügung, um seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken.Überschuldung des Nachlasses durch Vermächtnisse und AuflagenBeruht die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen oder Auflagen (nicht Pflichtteilsrechte), so ist der Erbe berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten zu verweigern, soweit der Nachlass nicht ausreicht. Ferner setzt das Leistungsverweigerungsrecht voraus, dass der Erbe nicht schon allgemein unbeschränkt haftet.Tipp:
Neben dem Erben steht die Einrede auch dem Nachlassverwalter und dem Testamentsvollstrecker zu. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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