für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Pflichtteilsberechtigte Personen
Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen ist gesetzlich festgelegt.PflichtteilsberechtigteZu den Pflichtteilsberechtigten zählen nur Ihre nächsten Familienangehörigen, das sind
Ihre entfernteren Abkömmlingen und Ihre Eltern sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als noch nähere Abkömmlinge vorhanden sind. Beispiel: Ihre pflichtteilsberechtigten Kinder schließen Ihre Enkel und Ihre Eltern vom Pflichtteilsrecht aus. Nicht pflichtteilsberechtigte PersonenNicht pflichtteilsberechtigt sind Ihre entfernteren Verwandten, insbesondere Ihre Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten. Auch dem nichtehelichen Lebenspartner steht kein Pflichtteil zu. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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