für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Pflichtteilsverzicht
Pflichtteilsberechtigte Personen können, ebenso wie die gesetzlichen Erben auf Ihr Erbrecht, durch Vertrag mit dem Erblasser auf Ihren Pflichtteil verzichten.VertragDer Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf des Einverständnisses des Pflichtteilsberechtigten. Er muss notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung kann auch mit anderen Verträgen (zum Beispiel Erbvertrag) verbunden werden.Verzicht auf ErbrechtDer Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht umfasst automatisch auch das Pflichtteilsrecht. Allerdings kann der Verzichtsvertrag allein auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden. Der Pflichtteilsverzichtsvertrag umfasst automatisch auch den Verzicht auf den Pflichtteilsrestanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Pflichtteilsverzicht erstreckt sich im Zweifel automatisch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, soweit ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers verzichtet.Pflichtteilsverzicht bei vorweggenommener ErbfolgeHäufig erfolgt ein Erb- und Pflichtteilsverzicht als Gegenleistung für Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass vertraglich festgelegt wird, dass der Verzicht unwirksam ist, wenn die Gegenleistung nicht voll erbracht wird. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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