Auswahl des Betreuers

Als Betreuer sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen.

Sie können auch mehrere Personen als Betreuer mit verschiedenen Aufgabenbereichen benennen. So können Sie beispielsweise einer Person Ihre Vermögensangelegenheiten, einer anderen Person Ihre persönlichen Angelegenheiten anvertrauen. Einen Ersatzbetreuer können Sie für den Fall vorschlagen, dass der benannte Betreuer entfällt. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie auch festlegen, welche Personen auf keinen Fall als Betreuer in Betracht kommen.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, können Sie darin bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter zugleich Ihr Betreuer sein soll. Ihre Betreuungsverfügung können Sie also auch mit Ihrer Vorsorgevollmacht verbinden. In diesem Fall empfiehlt es sich, in die Vorsorgevollmacht einen entsprechenden Zusatz aufzunehmen.

Musterformulierung:
"Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen."

Zustimmung des Vormundschaftsgerichts

Wenn Sie in Ihrer Verfügung eine Person als Betreuer vorschlagen, so sollte das Vormundschaftsgericht dem zustimmen, wenn es Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. Leben Sie in einem Heim oder in einer Einrichtung für Behinderte, dürfen weder der Heimleiter noch die Mitarbeiter der Einrichtung und andere Personen, die in enger Verbindung zur Einrichtung stehen, zu Ihrem Betreuer bestellt werden.

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