für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
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Maßgebend für die Entscheidung, ob Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen, sind Ihre persönlichen Lebensverhältnisse. Wenn Sie keine Person haben, der Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, ist die Festlegung einer Betreuungsverfügung sinnvoll. Damit haben Sie Einfluss auf die Person des Betreuers und dessen späteres Handeln für Sie. Haben Sie eine Vertrauensperson, die sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten kümmern wird, ist eine Vorsorgevollmacht der Betreuungsverfügung vorzuziehen. Der Bevollmächtigte benötigt dann bis auf wenige Ausnahmen keine gerichtlichen Genehmigungen. Er steht nicht unter gerichtlicher Kontrolle. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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