Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Maßgebend für die Entscheidung, ob Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen, sind Ihre persönlichen Lebensverhältnisse.

Wenn Sie keine Person haben, der Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, ist die Festlegung einer Betreuungsverfügung sinnvoll. Damit haben Sie Einfluss auf die Person des Betreuers und dessen späteres Handeln für Sie. Haben Sie eine Vertrauensperson, die sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten kümmern wird, ist eine Vorsorgevollmacht der Betreuungsverfügung vorzuziehen. Der Bevollmächtigte benötigt dann bis auf wenige Ausnahmen keine gerichtlichen Genehmigungen. Er steht nicht unter gerichtlicher Kontrolle.

Tipp:

  • Sie sollten ein Nebeneinander von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung möglichst vermeiden. In Ihre Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall, dass trotz Vollmacht eine gesetzliche Vertretung (rechtliche Betreuung) erforderlich sein sollte, bestimmen, dass die in der Vollmacht bezeichnete Person als Betreuer zu bestellen ist.

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