für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Umfrage der DVEV
Notwendigkeit von Vollmachten
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Durch die Erteilung von Vollmachten können Sie außerhalb eines Testaments oder eines Erbvertrags Vorkehrungen bei Problemen und Konflikten zu Lebzeiten und für den Todesfall treffen. Damit können Vollmachten zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen. Beispiel: Selbst wenn Sie in Ihrem Testament eine Tvollstreckung anordnen, wird der eingesetzte Testamentsvollstrecker sein Amt erst nach der Testamentseröffnung antreten können. Gleichwohl müssen unter Umständen schnelle Entscheidungen getroffen werden (z.B. müssen aufgrund aktueller Wirtschaftsentwicklungen Wertpapiere kurzfristig verkauft werden oder es muss gewährleistet sein, dass ein Sparbuch, über das Sie außerhalb des Nachlasses verfügt haben, nicht in die Hände der eingesetzten Erben gelangt). In diesem Fall kann Ihnen eine Vollmacht helfen, die mit dem Todesfall wirksam wird. InhaltMit einer Vollmacht berechtigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen rechtsgeschäftlich zu handeln. Allerdings sollten Sie sich der Rechtsfolgen einer Vollmacht bewusst sein: Soweit der Bevollmächtigte in Ihrem Namen und innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht handelt, betreffen die Rechtsfolgen seines Handelns unmittelbar Sie als Vollmachtgeber. Und ein vom Bevollmächtigten abgeschlossenes Rechtsgeschäft kann selbst dann wirksam sein, wenn er seine Vollmacht missbraucht.Wahren Sie Ihre Interessen
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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