Notwendigkeit von Vollmachten

Durch die Erteilung von Vollmachten können Sie außerhalb eines Testaments oder eines Erbvertrags Vorkehrungen bei Problemen und Konflikten zu Lebzeiten und für den Todesfall treffen. Damit können Vollmachten zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.

Beispiel: Selbst wenn Sie in Ihrem Testament eine Tvollstreckung anordnen, wird der eingesetzte Testamentsvollstrecker sein Amt erst nach der Testamentseröffnung antreten können. Gleichwohl müssen unter Umständen schnelle Entscheidungen getroffen werden (z.B. müssen aufgrund aktueller Wirtschaftsentwicklungen Wertpapiere kurzfristig verkauft werden oder es muss gewährleistet sein, dass ein Sparbuch, über das Sie außerhalb des Nachlasses verfügt haben, nicht in die Hände der eingesetzten Erben gelangt). In diesem Fall kann Ihnen eine Vollmacht helfen, die mit dem Todesfall wirksam wird.

Inhalt

Mit einer Vollmacht berechtigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen rechtsgeschäftlich zu handeln. Allerdings sollten Sie sich der Rechtsfolgen einer Vollmacht bewusst sein: Soweit der Bevollmächtigte in Ihrem Namen und innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht handelt, betreffen die Rechtsfolgen seines Handelns unmittelbar Sie als Vollmachtgeber. Und ein vom Bevollmächtigten abgeschlossenes Rechtsgeschäft kann selbst dann wirksam sein, wenn er seine Vollmacht missbraucht.

Wahren Sie Ihre Interessen

  • Prüfen Sie deshalb Ihre Interessen anhand der folgenden Checkliste.
  • Warum wollen Sie einen Bevollmächtigten bestellen?
  • Wer soll bevollmächtigt sein?
  • Ist die betreffende Person vertrauenswürdig und zuverlässig?
  • Welche Befugnisse wollen Sie dem Bevollmächtigten einräumen?
  • In welchem Umfang soll er Vertretungskompetenz haben?
  • Bedarf die Vollmacht, die Sie erteilen wollen, einer bestimmten Form?
  • Wann soll die Vollmacht wirksam werden?
  • Wann soll die Vollmacht enden?
  • Wollen Sie die Vollmacht widerruflich oder unwiderruflich erteilen?
  • Wie wollen Sie gewährleisten, dass im Todesfall der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handelt?
  • Wollen Sie einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen?

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