Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Schwierigkeiten kann es geben, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus oder mit Wirkung für den Todesfall besteht und eine Tvollstreckung angeordnet ist.

Zwar bestehen Tvollstreckung und Vollmacht unabhängig von einander, gleichwohl drohen Konflikte, weil der Bevollmächtigte und der Testamentsvollstrecker unter Umständen unterschiedliche Interessen verfolgen. Möglich ist es sogar, dass der Bevollmächtigte mehr Rechte besitzt als der Testamentsvollstrecker, der für bestimmte Handlungen der Zustimmung der Erben bedarf.

Tipp:

  • Prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, neben der Erteilung einer Vollmacht über den Tod hinaus oder mit Wirkung für den Todesfall noch eine Tvollstreckung anzuordnen. Gegebenenfalls sollten Sie die Kompetenzen zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Bevollmächtigten klar abgrenzen. Treffen Sie auch eine Bestimmung dahingehend, ob der Testamentsvollstrecker berechtigt sein soll, die Vollmacht zu widerrufen.

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