für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Widerruf der Vollmacht
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Grundsätzlich können Sie eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Im Erbfall geht Ihr Widerrufsrecht auf Ihre Erben über. Auch ein Testamentsvollstrecker kann unter Umständen die Vollmacht widerrufen, soweit Sie durch Ihr Testament oder einen Erbvertrag nichts anderes festgelegt haben. Entsprechendes gilt für Nachlassverwalter und Nachlasspfleger. Tipp:
Bei einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Erben den Widerruf der Vollmacht erklären. Widerruft nur ein Erbe, erlischt die Vollmacht nur mit Wirkung für ihn. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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