für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
Ihr Bevollmächtigter ist nur dann handlungsfähig, wenn er die Vollmacht im Original vorweisen kann. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Vollmacht dem Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird.Original der VollmachtAm einfachsten ist es, dass Sie dem Bevollmächtigten das Original der Vollmacht aushändigen. Andernfalls müssen Sie sicherstellen, dass der Bevollmächtigte weiß, wo das Original der Urkunde verwahrt wird.Tipp:
Meldung beim Zentralen VorsorgeregisterDie Bundesnotarkammer hat ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.vorsorgeregister.de. Notariell beurkundete oder beglaubigte Vorsorgevollmachten können durch den Notar dort gemeldet werden. Auf dieses Register haben die Vormundschaftsgerichte Zugriff. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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