Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Ihr Bevollmächtigter ist nur dann handlungsfähig, wenn er die Vollmacht im Original vorweisen kann. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Vollmacht dem Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird.

Original der Vollmacht

Am einfachsten ist es, dass Sie dem Bevollmächtigten das Original der Vollmacht aushändigen. Andernfalls müssen Sie sicherstellen, dass der Bevollmächtigte weiß, wo das Original der Urkunde verwahrt wird.

Tipp:

  • Sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht zusammen mit anderen wichtigen persönlichen Dokumenten aufzubewahren und mit einem Kärtchen in Ihrem Portmonee auf den Aufbewahrungsort hinzuweisen. Sie können die Vollmacht aber auch einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung geben und den Bevollmächtigten anweisen, diese dort im Bedarfsfall abzuholen.

Meldung beim Zentralen Vorsorgeregister

Die Bundesnotarkammer hat ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.vorsorgeregister.de. Notariell beurkundete oder beglaubigte Vorsorgevollmachten können durch den Notar dort gemeldet werden. Auf dieses Register haben die Vormundschaftsgerichte Zugriff.

für Juristen

Fachbereich mit Seminaren, Informationen & Mitgliederforum
// mehr…

Vorträge zum Erbrecht

18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung

18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!

19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!

// mehr...

Download

Broschüre "Erbrecht verständlich"

// Download...

Infobroschüren

Broschüre Erbrecht verständlich

Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

//zum Bestellformular...

Vergünstigtes Beratungsgespräch

Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...

// mehr...