für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Schutz vor Vollmachtsmissbrauch
Selbst wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, sollten Sie Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Vorsorgevollmacht treffen. Schließlich geben Sie dem Bevollmächtigten unter Umständen weitreichende Befugnisse und Kompetenzen bis an Ihr Lebensende.Vorsorgevollmacht einschränkenEinem Missbrauch der Vollmacht können Sie vorbeugen, wenn Sie die Vorsorgevollmacht einschränken, indem Sie dem Bevollmächtigten bestimmte Geschäfte untersagen (z.B. Verfügungen über Grundbesitz). Wenn im Vorsorgefall solche Geschäfte erforderlich werden, bestellt das Vormundschaftsgericht hierfür einen Betreuer. Sie können für verschiedene Aufgabengebiete (z.B. für Vermögensangelegenheiten und für Gesundheitsfürsorge)jeweils einen eigenen Bevollmächtigten einsetzen. In diesem Fall müssen Sie jedem Bevollmächtigten eine Vollmachtsurkunde aushändigen. Ratsam kann es auch sein, die Vollmachtsurkunde zunächst selbst zu verwahren; damit ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht erst nutzen kann, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist.Tipp:
KontrollbetreuerSollte der Verdacht bestehen, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht, so kann vom Gericht ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden. Dessen Aufgabe beschränkt sich darauf, Ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen. Ihr Bevollmächtigter kann dann weiterhin für Sie handeln; er muss jedoch mit dem Betreuer Verbindung halten. Erweist sich Ihr Bevollmächtigter als unzuverlässig, kann der Betreuer die Vollmacht widerrufen. Das Vormundschaftsgericht prüft dann, ob für die bisher vom Bevollmächtigten wahrgenommenen Aufgaben ein Betreuer bestellt werden muss.Tipp:
Tipp:
Schließlich kann es auch sinnvoll sein, Ihren Bevollmächtigten zu ermächtigen, weiteren Personen Untervollmacht zu erteilen und Sie im Bedarfsfall zu vertreten. Die Entscheidung über Ihre Vertretung durch eine Person Ihres Vertrauens würden Sie damit allerdings aus der Hand geben. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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