Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten

In der Vorsorgevollmacht haben Sie auch die Möglichkeit, Vorsorge für Ihre Gesundheit und Pflegebedürftigkeit zu treffen und eine Person zu bevollmächtigen, für Sie in gesundheitlichen Belangen zu entscheiden. Eine von Ihnen etwa verfasste Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt. Die Möglichkeit, dass eine andere Person Sie in Gesundheitsangelegenheiten vertreten darf, schaffen Sie erst durch eine entsprechende Bevollmächtigung.

Schwerwiegende medizinische Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen

Wenn Sie Ihren Bevollmächtigten ermächtigen, schwerwiegenden medizinischen Eingriffen und dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen zuzustimmen, bedarf dies der Schriftform. In diesen Fällen ist allerdings grundsätzlich auch eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ohne gerichtliche Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Der Schriftform bedarf auch eine Bevollmächtigung dahingehend, dass der Bevollmächtigte gegebenenfalls über Ihre Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung oder über freiheitsentziehende Maßnahmen (zum Beispiel Anbringung eines Bettgitters) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung entscheiden darf, solange dies zu Ihrem Wohl erforderlich ist. Auch in diesem kann aber Ihr Bevollmächtigter nicht allein entscheiden. Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig.

Tipp:

  • Sinnvoll ist es, dass Sie die Bevollmächtigung in Gesundheitsangelegenheiten damit verbinden, die Sie behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Nur dann sind die Ärzte in der Lage, mit Ihrem Bevollmächtigten Einzelheiten Ihrer medizinischen Behandlung zu besprechen. Auch sollte Ihr Bevollmächtigter befugt sein, Einsicht in die Krankenakten zu nehmen.

Tipp:

  • Folgende Fragen sind wichtig:
    • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder stationären Pflege?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Ihre Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte zu bewilligen?
    • Wollen Sie die Ärzte und das Pflegepersonal gegenüber Ihrem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht entbinden?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung Ihres Gesundheitszustands und in Heilbehandlungen einzuwilligen?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter seine Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen dürfen?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, über Ihre Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung zu entscheiden, wenn dies zu Ihrem Wohle erforderlich ist?

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