Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten

Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, sich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise Ihre Angelegenheiten regeln können.

Umfang

Maßgebend für den Umfang der Bevollmächtigung sollte Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation sein. Sie können ohne Weiteres bestimmte Vermögensbereiche aus der Vollmacht herausnehmen (z.B. Grundstücksgeschäfte) oder bestimmte Rechtshandlungen einer besonderen Genehmigungspflicht unterwerfen.

Die einzelnen Kompetenzen des Bevollmächtigten müssen nicht einzeln aufgezählt werden. Gleichwohl sollten die wesentlichen Vermögensbereiche, auf die sich die Vollmacht bezieht, ausdrücklich angesprochen werden. Weil sich eine Befugnis zur gerichtlichen Vertretung und zur Vornahme von Prozesshandlungen nicht automatisch aus einer Vertretungsbefugnis im rechtsgeschäftlichen Bereich ergibt, sollte diese ausdrücklich erteilt werden. Sie sollten auch prüfen, ob Sie Ihren Bevollmächtigten ermächtigen wollen, Schenkungen vorzunehmen und in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Tipp:

  • Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank angebotene Konto- bzw. Depotvollmacht zurückgreifen.

Tipp:

  • Bevor Sie eine Vollmacht in Vermögensangelegenheiten erteilen, sollten Sie folgende Fragen beantworten:
    • Soll Ihr Bevollmächtigter Ihr Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang, insbesondere Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial-, Erb- und sonstige Rechtsangelegenheiten vornehmen dürfen?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter auch berechtigt sein, Verträge aller Art in Ihrem Namen abzuschließen?
    • Soll sich die Bevollmächtigung auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Sie bei Banken, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu vertreten?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter über Vermögensgegenstände verfügen dürfen?
    • Soll Ihr Bevollmächtigter Verbindlichkeiten eingehen dürfen?
    • Wollen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein soll, Schenkungen vorzunehmen?
    • Wollen Sie Ihren Bevollmächtigten auch berechtigen, in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen?
    • Wollen Sie Ihren Bevollmächtigten ermächtigen, Sie vor Gericht zu vertreten?

für Juristen

Fachbereich mit Seminaren, Informationen & Mitgliederforum
// mehr…

Vorträge zum Erbrecht

18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung

18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!

19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!

// mehr...

Download

Broschüre "Erbrecht verständlich"

// Download...

Infobroschüren

Broschüre Erbrecht verständlich

Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

//zum Bestellformular...

Vergünstigtes Beratungsgespräch

Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...

// mehr...