für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten
Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, sich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise Ihre Angelegenheiten regeln können.UmfangMaßgebend für den Umfang der Bevollmächtigung sollte Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation sein. Sie können ohne Weiteres bestimmte Vermögensbereiche aus der Vollmacht herausnehmen (z.B. Grundstücksgeschäfte) oder bestimmte Rechtshandlungen einer besonderen Genehmigungspflicht unterwerfen.Die einzelnen Kompetenzen des Bevollmächtigten müssen nicht einzeln aufgezählt werden. Gleichwohl sollten die wesentlichen Vermögensbereiche, auf die sich die Vollmacht bezieht, ausdrücklich angesprochen werden. Weil sich eine Befugnis zur gerichtlichen Vertretung und zur Vornahme von Prozesshandlungen nicht automatisch aus einer Vertretungsbefugnis im rechtsgeschäftlichen Bereich ergibt, sollte diese ausdrücklich erteilt werden. Sie sollten auch prüfen, ob Sie Ihren Bevollmächtigten ermächtigen wollen, Schenkungen vorzunehmen und in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen. Tipp:
Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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