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Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Übergabevertrag als rechtlicher Rahmen
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Der Übergabevertrag ist der rechtliche Rahmen der Vermögensübertragung. Wenn Sie wesentliche Teile Ihres Vermögens (häufig eine Immobilie) zu Lebzeiten auf Ihre Familienangehörigen (z.B. auf ein Kind) oder auf eine dritte Person übertragen wollen, ist der Übergabevertrag der richtige rechtliche Rahmen. Vom Testament oder dem Erbvertrag unterscheidet sich dieser Vertrag dadurch, dass Sie Ihre darin übernommenen Verpflichtungen zu Lebzeiten erfüllen müssen. Der Übergabevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Grundstücke oder Gebäude Gegenstand des Vertrags sind. Verlust des VermögensAuf der Grundlage des Übergabevertrags übertragen Sie das darin bezeichnete Vermögen an den Übernehmer. Sie sollten sich eingehend damit befassen, was Sie im Vertrag im Einzelnen regeln wollen. Dabei muss Ihnen immer bewusst sein, dass Sie wesentliche Teile Ihres Vermögens aus der Hand geben. Prüfen Sie Ihre Interessenlage anhand der nachfolgenden Checkliste.Checkliste
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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