für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Aufbewahrung
Ihre Betreuungsverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren, Sie können sie aber auch einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung überlassen. Wer eine Betreuungsverfügung in Verwahrung hat, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, wenn er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.Hinterlegung beim BetreuungsgerichtIn Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland können Sie die Betreuungsverfügung bei den Betreuungsgerichten hinterlegen. In den anderen Bundesländern müssen Sie sich beim ist Hinterlegung beim Betreuungsgericht möglich zuständigen Betreuungsgericht erkundigen, ob eine Hinterlegung möglich ist.Eine notariell beurkundete oder beglaubigte Betreuungsverfügung kann durch den Notar dem elektronischen Register der Bundesnotarkammer gemeldet werden. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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