für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Umfang der Vorsorge
Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Dies erfolgt auf Antrag des Behinderten oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht. Ein Betreuer darf nur für Aufgaben bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.Betreuer vertritt BetreutenDer Betreuer vertritt den Betreuten im Rahmen seines Aufgabenbereichs gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Dazu gehört insbesondere auch, dass der Betreute im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann, soweit sie seinem Wohl nicht zuwiderlaufen.Bei ärztlichen Maßnahmen muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werdenÄrztliche Maßnahmen wie die Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Eine Genehmigung ist ferner nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der UnterbringungEine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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