für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Widerruf und Änderung
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen oder einfach vernichten. Sie können auch jederzeit in einer bestehenden Verfügung Änderungen vornehmen, die Sie mit einer weiteren Unterschrift und dem Datum der Änderung bestätigen sollten.Alte Patientenverfügung sicherheitshalber vernichtenWenn Sie eine neue Patientenverfügung verfassen wollen, sollten Sie die alte vernichten oder die neue Verfügung mit dem Hinweis versehen, dass die alte keine Geltung mehr hat. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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