Beratungsservice
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle der DVEV e. V. aus rechtlichen Gründen keine Beratung im Erbrecht durchführen kann. Sollten Sie Rechtsrat suchen wenden Sie sich bitte an ein DVEV-Mitglied in Ihrer Nähe. Auf dieser Homepage finden Sie unter Erbrechtexperten-Suche einen Ansprechpartner auch in Ihrer Nähe. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dürfen die Gebühren eines ersten anwaltlichen Beratungsgespräches 190,00 € zzgl. 36,10 € Umsatzsteuer, mithin 226,10 € nicht überschritten werden, es sei denn, der Anwalt hat eine Gebührenvereinbarung getroffen. Üblich und vielfach praktiziert ist die Vereinbarung einer höheren Beratungsgebühr. Eine Erstberatung umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates, nicht jedoch die Ausarbeitung von Schriftsätzen, Testamenten oder Übergabeverträgen. Für diese Tätigkeit fällt eine höhere Gebühr an.
Unser Tipp:
Sofern der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt die Frage der Gebühren nicht anspricht, sollten Sie das tun.
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