Vermögensvorsorge zu Lebzeiten

Wissenswertes zum Erbrecht

Vermögensvorsorge zu Lebzeiten

Wer rechtlich fürs Alter Vorsorge treffen oder auch schon vor dem Erbfall Teile seines Vermögens weitergeben möchte, sollte dies nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig überlegen, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen, vermeiden Sie, dass durch Unfall oder Krankheit plötzlich eine Situation eintreten kann, in der Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne getroffen werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Unter der vorweggenommenen Erbfolge ist eine Vermögensübertragung zu verstehen, die bereits zu Lebzeiten an Personen erfolgt, die andernfalls das Vermögen erst mit dem Tod des Erblassers erhalten hätten. Die lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt also im Vorgriff auf die Erbfolge.

Vermögenssicherung durch Vollmachten

Die Erteilung von Vollmachten kann zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.


Vorweggenommene Erbfolge
Vermögenssicherung durch Vollmachten
Motive, Vor- und Nachteile
Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung
Vorweggenommene Erbfolge durch Ausstattung
Vorweggenommene Erbfolge durch ehebedingte Zuwendung
Übergabevertrag als rechtlicher Rahmen
Nutzungsvorbehalte als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Rentenzahlung als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Erbverzicht als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Abfindungs- und Ausgleichszahlungen als Gegenleistung für Vorweggenommene Erbfolge
Erbrechtliche und steuerliche Folgen der vorweggenommenen Erbfolge
Vermögensübertragung an Minderjährige
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